Wohngeldstelle
Wohngeldstelle bezeichnet die örtliche Behörde der Stadt, des Landkreises oder des kreisfreien Stadtverbandes, die für die Gewährung von Wohngeld zuständig ist. Wohngeld ist eine gesetzlich geregelte Förderung zur Unterstützung von Miet- oder Lastenzahlungen bei geringem Einkommen. Die Stelle nimmt Anträge entgegen, prüft die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), berechnet den Förderbetrag und zahlt ihn aus oder veranlasst die Zahlung an den Vermieter, falls gewünscht.
Zu den Aufgaben gehören die Beratung, die Prüfung von Einkommen, Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft (KdU).
Antragsberechtigt sind Haushalte, die Miete oder Lasten zahlen oder bei Eigentümern deren Wohnkosten Grundlage der Berechnung
Rechtsgrundlage ist das WoGG, das Bundesgesetz über das Wohngeld, ergänzt durch Verwaltungsvorschriften auf Landes- und Kommunalebene.