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Wohngeldstelle

Wohngeldstelle bezeichnet die örtliche Behörde der Stadt, des Landkreises oder des kreisfreien Stadtverbandes, die für die Gewährung von Wohngeld zuständig ist. Wohngeld ist eine gesetzlich geregelte Förderung zur Unterstützung von Miet- oder Lastenzahlungen bei geringem Einkommen. Die Stelle nimmt Anträge entgegen, prüft die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), berechnet den Förderbetrag und zahlt ihn aus oder veranlasst die Zahlung an den Vermieter, falls gewünscht.

Zu den Aufgaben gehören die Beratung, die Prüfung von Einkommen, Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft (KdU).

Antragsberechtigt sind Haushalte, die Miete oder Lasten zahlen oder bei Eigentümern deren Wohnkosten Grundlage der Berechnung

Rechtsgrundlage ist das WoGG, das Bundesgesetz über das Wohngeld, ergänzt durch Verwaltungsvorschriften auf Landes- und Kommunalebene.

Sie
führen
die
Bedarfsermittlung
durch,
erstellen
den
Bewilligungsbescheid
und
überwachen
die
Zahlung.
Bei
fehlenden
Unterlagen
kann
die
Stelle
Nachweise
anfordern;
der
Bescheid
kann
durch
Widerspruch
oder
Klage
angefochten
werden.
sind.
Die
Höhe
hängt
von
Einkommen,
Vermögen,
Haushaltsgröße,
Miete
bzw.
Unterkunftskosten
und
regionalen
Faktoren
ab.
Wohngeld
gibt
es
als
Miet-Wohngeld
oder
Lasten-Wohngeld;
es
kann
sowohl
für
Mieter
als
auch
Eigentümer
gelten.
Bestimmte
Einkommen
werden
berücksichtigt;
es
gibt
Höchstgrenzen.
Die
Entscheidung
kann
mit
Widerspruch
angefochten
werden;
gegen
ablehnende
Entscheidungen
kann
Klage
erhoben
werden.
Anträge
können
schriftlich,
persönlich
oder
online
gestellt
werden.
Die
Bewilligung
erfolgt
meist
für
ein
Jahr;
danach
folgt
eine
Folgeantragstellung.