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Wohnbaugebiete

Ein Wohnbaugebiet ist ein im kommunalen Bauleitplan festgesetztes Gebiet, das primär dem Bau von Wohnimmobilien dient. Es wird durch die Kommune im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen, gewöhnlich im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan. Ziel ist eine geordnete städtebaulische Entwicklung, in der Art, Umfang und Lage von Gebäuden, Erschließungswegen, Grünflächen und Versorgungsanlagen festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB); darauf basieren Planungsverfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit und die verknüpften Genehmigungen.

In Wohnbaugebieten dürfen Baulichkeiten überwiegend Wohnzwecken dienen; typischerweise werden Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- oder Geschosswohnungsbau

Auswirkungen: Wohnbaugebiete tragen zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, zur Steuerung von Verdichtung oder Vergrößerung der Bebauung

vorgesehen.
Je
nach
Planung
können
auch
Nutzungen
wie
Schulen,
Kindertagesstätten,
Einzelhandel
oder
Dienstleistungen
zulässig
sein,
sofern
sie
die
wohnbauliche
Nutzung
unterstützen
und
die
Erschließung
sicherstellen.
Die
Ausweisung
erfolgt
schrittweise:
Erstellung
eines
Flächennutzungsplans,
Ausarbeitung
eines
Bebauungsplans,
Anhörung
der
Bürgerinnen
und
Bürger
sowie
Prüfungen
zu
Umwelt,
Verkehr
und
Infrastruktur,
gefolgt
von
Genehmigungen
und
Verträgen
zur
Erschließung.
sowie
zur
Verknüpfung
von
Wohnen
mit
Infrastruktur
bei.
Sie
beeinflussen
Stadtbild,
Verkehr
und
Flächenverbrauch
und
stehen
oft
im
Spannungsfeld
zwischen
Wohnraumversorgung,
Umweltverträglichkeit
und
Kostenbewältigung.