Wirkungskreis
Wirkungskreis bezeichnet im Allgemeinen den Bereich, in dem eine Person, Behörde oder Organisation befugt ist zu handeln oder in dem ihre Handlungen Wirkung entfalten. Er umfasst funktionale Zuständigkeiten sowie räumliche oder organisatorische Geltungsbereiche. Der Begriff wird in Verwaltung, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Organisationslehre verwendet und dient der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und der Vermeidung von Überschneidungen.
Im öffentlichen Recht beschreibt der Wirkungskreis die institutionelle Zuständigkeit eines Akteurs: Welche Aufgabenbereiche oder Politikfelder einer
In der Privatwirtschaft bezeichnet der Wirkungskreis die Befugnisse einer Führungskraft oder einer Abteilung: Wer Beschlüsse fassen,
In der Praxis wird der Wirkungskreis oft vertraglich, durch Satzungen oder Organisationshandbücher festgelegt, um Zuständigkeiten festzuzurren