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Werbeaufsicht

Werbeaufsicht bezeichnet die Gesamtheit der Mechanismen, mit denen Werbung in einem Rechtsraum überwacht, bewertet und gegebenenfalls sanktioniert wird. Sie dient dem Verbraucherschutz, der Wahrung von Klarheit und Fairness im Markt sowie dem Schutz Minderjähriger und der Verhinderung irreführender Praktiken. Die Werbeaufsicht umfasst staatliche Regelungen sowie die Selbstregulierung durch Branchen- und Werbeverbände. Zu den typischen Akteuren gehören öffentliche Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsstellen für Rundfunk und Telemedien sowie kommerzielle Ombuds- oder Schlichtungsstellen; zusätzlich arbeiten Werbe- und Branchenverbände mit, um Richtlinien zu entwickeln und durchzusetzen.

Zentrale Aufgaben sind die Prüfung von Anzeigen auf Wahrheitsgehalt, Werbeaussagen, die Kennzeichnung von Werbung, der Umgang

Inhalte, die Gegenstand der Aufsicht sein können, reichen von irreführenden Produktbehauptungen über unzulässige Verführung oder Angstwerbung

Siehe auch: Werbebedarf, Werbewirkung, Selbstregulierung in der Werbung.

mit
gesundheits-
und
sonstigen
Risikokennzeichnungen,
sowie
der
Schutz
von
Minderjährigen.
Beschwerden
von
Verbrauchern
oder
Mitbewerbern
können
eingereicht
werden;
daraufhin
erfolgen
Untersuchungen,
Rulings
oder
Entscheidungen,
ggf.
Sanktionen
wie
Warnungen,
Unterlassungsverfügungen
oder
Bußgelder
sowie
öffentliche
Verlautbarungen.
bis
hin
zu
sexuellen
oder
drastischen
Darstellungen
in
Medien.
Die
rechtliche
Grundlage
ergibt
sich
aus
nationalen
Werberechtsvorschriften,
ergänzt
durch
EU-Recht
wie
Richtlinien
zu
unlauterem
Wettbewerb
und
zu
den
Bedingungen
für
audiovisuelle
Werbung.
Mit
dem
Anstieg
digitaler
Werbung
und
personalisierter
Anzeigen
verschiebt
sich
die
Aufsicht
stärker
auf
Online-Plattformen,
Tracking
und
Datenschutz.