Werbeaufsicht
Werbeaufsicht bezeichnet die Gesamtheit der Mechanismen, mit denen Werbung in einem Rechtsraum überwacht, bewertet und gegebenenfalls sanktioniert wird. Sie dient dem Verbraucherschutz, der Wahrung von Klarheit und Fairness im Markt sowie dem Schutz Minderjähriger und der Verhinderung irreführender Praktiken. Die Werbeaufsicht umfasst staatliche Regelungen sowie die Selbstregulierung durch Branchen- und Werbeverbände. Zu den typischen Akteuren gehören öffentliche Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsstellen für Rundfunk und Telemedien sowie kommerzielle Ombuds- oder Schlichtungsstellen; zusätzlich arbeiten Werbe- und Branchenverbände mit, um Richtlinien zu entwickeln und durchzusetzen.
Zentrale Aufgaben sind die Prüfung von Anzeigen auf Wahrheitsgehalt, Werbeaussagen, die Kennzeichnung von Werbung, der Umgang
Inhalte, die Gegenstand der Aufsicht sein können, reichen von irreführenden Produktbehauptungen über unzulässige Verführung oder Angstwerbung
Siehe auch: Werbebedarf, Werbewirkung, Selbstregulierung in der Werbung.