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Verlautbarungen

Verlautbarungen sind offizielle Äußerungen von Institutionen, mit denen sie ihre Stellungnahmen, Entscheidungen oder Positionen zu öffentlichen Angelegenheiten der Öffentlichkeit mitteilen. Der Begriff leitet sich vom Verb verlautbaren ab, das so viel bedeutet wie öffentlich bekanntmachen. In der Praxis erscheinen Verlautbarungen oft als Pressemitteilungen, schriftliche Erklärungen, Beiträge in offiziellen Publikationen oder als Inhalte von Pressekonferenzen. Sie dienen der Information, Transparenz und der rechtlichen bzw. politischen Kommunikation von Behörden, Ministerien, Parlamenten, Gerichten, Kirchenräten, Verbänden oder Unternehmen.

Formen können schriftliche Verlautbarungen, mündliche Verlautbarungen im Rahmen von Pressekonferenzen oder Verlautbarungen in Webseiten und Medien

Sie unterscheiden sich von Bekanntmachungen, die oft formelle gesetzliche oder behördliche Mitteilungen sind, und von Erklärungen,

In der Berichterstattung werden Verlautbarungen dem jeweiligen Absender zugeordnet, sodass Leserinnen und Leser die Quelle der

sein.
Inhaltlich
umfassen
sie
Stellungnahmen
zu
politischen
Strategien,
Rechtsauslegungen,
neuen
Richtlinien,
Krisenkommunikation
oder
zu
aktuellen
Entwicklungen.
die
weniger
formal,
aber
ebenfalls
klar
kommunizierte
Positionen
darstellen.
Verlautbarungen
tragen
in
der
Regel
eine
institutionelle
Verantwortlichkeit
und
klingen
formeller
und
verbindlicher
als
gewöhnliche
Mitteilungen.
Information
nachvollziehen
können.
Etymologisch
bedeutet
der
Begriff
das
öffentliche
Bekanntmachen
einer
Stellungnahme.
Beispiele:
Verlautbarungen
des
Bundesministeriums,
des
Innenministeriums,
der
Bischofskonferenz.