unlauterem
Unlauterem ist eine Bezeichnung aus dem deutschen Wettbewerbsrecht und wird in der Regel in der Wendung unlauteren/unlauterem Wettbewerb verwendet. Der Begriff beschreibt wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken, die den Grundsätzen fairen Handel widersprechen. In der Praxis wird er oft im Zusammenhang mit dem Ausdruck unlauterer Wettbewerb gebraucht, etwa in Formulierungen wie „im unlauteren Wettbewerb“.
Der unlauteren Wettbewerb wird durch das Gesetz gegen den unlauten Wettbewerb (UWG) geregelt. Ziel des UWG ist
Zu den häufigsten unlauteren Praktiken zählen irreführende Werbung, die falsche Herkunft, Beschaffenheit oder Qualität eines Produkts
Durchsetzung erfolgt zivilrechtlich vor Gerichten oder durch Wettbewerbsverbände. Betroffene können Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz sowie Kostenerstattung geltend