Weisungsbefugnissen
Weisungsbefugnisse bezeichnet die Befugnis einer Person oder Institution, untergeordnete Personen anzuweisen, wie, wann und wo sie ihre Arbeit zu leisten haben. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Betriebsorganisation, der hierarchischen Struktur und der Durchsetzung von Arbeitsanweisungen in Unternehmen, Behörden oder ähnlichen Einrichtungen. Gegenständlich sind Anweisungen zu Arbeitsabläufen, Methoden, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Qualitätsstandards sowie Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften.
Die Weisungsbefugnis ergibt sich in der Regel aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis, der entsprechenden Hierarchie und
Weisungen müssen rechtmäßig und dem Zweck der Beschäftigung angemessen sein. Unzulässig sind Anweisungen, die illegal, diskriminierend,
In der Praxis arbeiten Weisungsbefugnisse eng mit Organisationsstrukturen, Stellenausgestaltung und Personalführung zusammen. Während Vorgesetzte Weisungen anordnen,