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Weisungsbefugnissen

Weisungsbefugnisse bezeichnet die Befugnis einer Person oder Institution, untergeordnete Personen anzuweisen, wie, wann und wo sie ihre Arbeit zu leisten haben. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Betriebsorganisation, der hierarchischen Struktur und der Durchsetzung von Arbeitsanweisungen in Unternehmen, Behörden oder ähnlichen Einrichtungen. Gegenständlich sind Anweisungen zu Arbeitsabläufen, Methoden, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Qualitätsstandards sowie Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften.

Die Weisungsbefugnis ergibt sich in der Regel aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis, der entsprechenden Hierarchie und

Weisungen müssen rechtmäßig und dem Zweck der Beschäftigung angemessen sein. Unzulässig sind Anweisungen, die illegal, diskriminierend,

In der Praxis arbeiten Weisungsbefugnisse eng mit Organisationsstrukturen, Stellenausgestaltung und Personalführung zusammen. Während Vorgesetzte Weisungen anordnen,

aus
vertraglichen
oder
gesetzlichen
Grundlagen.
Im
privaten
Sektor
liegt
sie
typischerweise
beim
Arbeitgeber,
dessen
Vertreter
(Vorgesetzte)
gegenüber
den
Beschäftigten
weisungsbefugt
sind;
im
öffentlichen
Dienst
ist
die
Befugnis
in
der
Regel
stärker
formalisiert.
Zusätzlich
können
Betriebsvereinbarungen,
Tarifverträge
und
gesetzliche
Regelungen
den
Umfang
der
Weisungen
begrenzen
oder
erweitern.
gegen
Arbeitnehmerrechte
verstoßen
oder
offensichtlich
unmöglich
sind.
Das
bedeutet,
dass
Weisungsbefugnisse
innerhalb
des
Rahmens
der
Arbeitsverträge,
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen
und
geltenden
Rechts
bestehen
bleiben
und
ggf.
durch
Mitbestimmungsrechte
oder
arbeitsrechtliche
Schutzvorschriften
begrenzt
werden
können.
Die
Begriffe
Weisungsbefugnis
und
Weisungsrecht
werden
im
Alltagsgebrauch
häufig
synonym
verwendet,
wobei
die
Befugnis
die
faktische
Macht
zur
Anweisung
bezeichnet
und
das
Recht
deren
rechtliche
Grundlage.
sind
Rechte
und
Pflichten
der
Betroffenen
durch
Arbeitsrecht,
Gleichbehandlungsgesetze
sowie
eventuelle
Betriebsräte
und
Gewerkschaften
abgegrenzt
und
geschützt.
In
großen
Organisationen
kann
die
Festlegung
der
Weisungsbefugnisse
durch
Stellenbeschreibungen,
Organigramme
und
interne
Richtlinien
präzisiert
werden.