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Völkerrechtliche

Der Ausdruck Völkerrechtliche wird in der deutschen Fachsprache überwiegend als Adjektiv verwendet und bezieht sich auf das Völkerrecht – das System von Normen, das die Beziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten regelt. In der Praxis spricht man von völkerrechtlichen Normen, völkerrechtlichen Verträgen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen; der Begriff dient dazu, Rechtsfragen zu kennzeichnen, die nicht innerstaatlich, sondern international geregelt sind.

Zu den zentralen Quellen des Völkerrechts gehören völkerrechtliche Verträge (Abkommen zwischen Staaten oder internationalen Organisationen), Gewohnheitsrecht

Anwendungsfelder des Völkerrechts umfassen Bereiche wie das Seerecht, das diplomatische Recht, das humanitäre Völkerrecht sowie das

und
allgemeine
Rechtsgrundsätze.
Nach
Artikel
38
des
Statuts
des
Internationalen
Gerichtshofs
zählen
zudem
gerichtliche
Entscheidungen
und
die
Lehren
der
Rechtswissenschaft
zu
Hilfsmitteln
der
Auslegung.
Internationales
Recht
wird
typischerweise
durch
Zustimmung
und
Ratifizierung
der
Staaten
geschaffen
und
durch
Diplomatie,
Schiedsverfahren,
gerichtliche
Entscheidungen
sowie
die
Mitarbeit
internationaler
Organisationen
implementiert.
Die
Durchsetzung
hängt
stark
von
Akzeptanz,
Kooperation
und
Machtstrukturen
im
internationalen
System
ab.
Menschenrechts-
und
Flüchtlingsrecht.
Es
regelt
beispielsweise
Verträge
über
Grenzverläufe,
Schutz
von
Zivilpersonen
in
Konflikten,
die
Behandlung
von
Diplomaten
und
die
Teilhabe
an
internationalen
Organisationen.
Das
Völkerrecht
dient
damit
der
Koordination
internationaler
Beziehungen,
der
Konfliktprävention
und
der
Rechtsordnung
jenseits
nationaler
Grenzen.