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Menschenrechts

Menschenrechte sind fundamentale Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen aufgrund seiner Würde zustehen. Sie gelten universell, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ethnie, Religion, Geschlecht oder sozialem Status, und umfassen bürgerliche, politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Der moderne Rechtsrahmen entstand im 20. Jahrhundert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) von 1948 legte

Zu den Grundprinzipien gehören Universalisität, Unteilbarkeit und Gleichheit der Rechte; die Interdependenz der Rechte; Nichtdiskriminierung; Rechtsstaatlichkeit;

Die Umsetzung erfolgt auf nationaler Ebene durch Verfassungen, Gesetze und Gerichte und auf internationaler bzw. regionaler

Herausforderungen bleiben Konflikte, autoritäre Regime, Diskriminierung, Einschränkungen der Pressefreiheit sowie Ungleichheiten und die Umsetzung wirtschaftlicher und

universelle
Standards
fest,
denen
nachfolgend
bindende
Verträge
folgten,
darunter
der
Internationale
Pakt
über
bürgerliche
und
politische
Rechte
(ICCPR)
und
der
Internationale
Pakt
über
wirtschaftliche,
soziale
und
kulturelle
Rechte
(ICESCR)
von
1966.
Seitdem
wurden
weitere
Abkommen,
Monitoring-Mechanismen
und
regionale
Systeme
entwickelt,
um
Rechte
umzusetzen
und
Verstöße
zu
ahnden.
sowie
der
Rechtsweg
bei
Verletzungen.
Kernrechte
umfassen
Meinungsfreiheit,
Recht
auf
Leben,
Verbot
von
Folter,
Religions-
und
Gewissensfreiheit,
faire
Gerichtsverfahren,
Versammlungsfreiheit
sowie
Rechte
auf
Bildung,
Arbeit,
Gesundheit
und
soziale
Sicherheit.
Ebene
durch
Mechanismen
der
Vereinten
Nationen
(Human
Rights
Council,
Treaty
Bodies,
Special
Procedures)
sowie
durch
regionale
Systeme
wie
der
Europäische
Gerichtshof
für
Menschenrechte,
die
Afrikanische
Menschenrechtskonvention
und
das
Interamerikanische
System.
sozialer
Rechte.
Dennoch
bilden
Menschenrechte
das
normative
Rahmenwerk
für
Rechtsstaatlichkeit,
globale
Zusammenarbeit
und
den
Schutz
der
Würde
jedes
Einzelnen.