Vorverurteilung
Vorverurteilung bezeichnet die Bildung einer Überzeugung über Schuld oder Strafbarkeit einer Person, bevor eine formale gerichtliche Entscheidung getroffen oder ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Der Begriff wird sowohl im rechtspolitischen Diskurs als auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet und umfasst sowohl juristische Fehlhandlungen als auch gesellschaftliche Vorannahmen.
Im Rechtsstaat ist Vorverurteilung problematisch, weil sie die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren
In der Soziologie und Psychologie wird Vorverurteilung auch als kognitive Verzerrung oder soziale Dynamik beschrieben, die
Gegenmaßnahmen umfassen medienethische Richtlinien, Bildung zur Rechtskultur und den Schutz der Unschuldsvermutung in der öffentlichen Kommunikation.
Siehe auch: Unschuldsvermutung, faires Verfahren, Medienethik, Rechtsstaatlichkeit.