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Vorverurteilung

Vorverurteilung bezeichnet die Bildung einer Überzeugung über Schuld oder Strafbarkeit einer Person, bevor eine formale gerichtliche Entscheidung getroffen oder ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Der Begriff wird sowohl im rechtspolitischen Diskurs als auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet und umfasst sowohl juristische Fehlhandlungen als auch gesellschaftliche Vorannahmen.

Im Rechtsstaat ist Vorverurteilung problematisch, weil sie die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren

In der Soziologie und Psychologie wird Vorverurteilung auch als kognitive Verzerrung oder soziale Dynamik beschrieben, die

Gegenmaßnahmen umfassen medienethische Richtlinien, Bildung zur Rechtskultur und den Schutz der Unschuldsvermutung in der öffentlichen Kommunikation.

Siehe auch: Unschuldsvermutung, faires Verfahren, Medienethik, Rechtsstaatlichkeit.

untergräbt.
Öffentliche
Äußerungen
von
Strafverfolgungsbehörden,
Politikern
oder
Medien,
die
bereits
eine
Schuld
festlegen,
können
Richter,
Geschworene
und
andere
Beteiligte
beeinflussen.
Rechtsordnungen
schützen
vor
Vorverurteilung
durch
Regeln
zur
Berichterstattung,
richterliche
Unabhängigkeit
und
durch
Sanktionen
bei
verleumderischen
oder
irreführenden
Äußerungen.
durch
Vorurteile,
Angst
oder
Gruppendruck
verstärkt
wird.
Sie
kann
zu
Diskriminierung,
sozialer
Ausgrenzung
oder
ungerechtfertigten
Strafen
führen.
Ziel
ist
es,
die
Integrität
des
Verfahrens
zu
wahren
und
eine
faire
öffentliche
Debatte
zu
fördern.