Verwaltungszwecke
Verwaltungszwecke bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Behörden oder andere Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen. Ziel ist die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Aufgaben sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse. Typische Bereiche sind Melderegister, Steuerverwaltung, Sozialleistungen, Genehmigungen, Bußgeld- und Ordnungsverwaltungen sowie die Führung von Akten und Entscheidungsverfahren.
Rechtsgrundlage bildet in der Regel eine gesetzliche Pflicht oder ein öffentliches Interesse. Nach der Datenschutz-Grundverordnung und
Praxisrelevante Merkmale umfassen die meist direkte oder beauftragte Verarbeitung durch Behörden, die Einhaltung von Verfahrens- und
Begriffe wie Verwaltungszwecke betonen die Trennung von behördlicher Datenverarbeitung von privatwirtschaftlichen Nutzungen. Wesentliche Prinzipien sind Zweckbindung,