Vertrauensstellungen
Vertrauensstellungen sind vertragliche Vereinbarungen, in denen Vermögenswerte oder Rechte von einem Treugeber einem Treuhänder treuhänderisch verwaltet oder behütet werden, zum Nutzen eines oder mehrerer Begünstigter. Der Treuhänder besitzt in der Regel kein freies Verfügungsrecht an dem Vermögen; er verwaltet es nach Maßgabe des Treuhandvertrags und im Interesse der Begünstigten. Das Verhältnis beruht auf Treuepflicht und sachgemäßer Verwaltung. Begünstigte erhalten den vertraglich bestimmten Nutzungs- oder Verteilungsanspruch, etwa Erträge oder die Übertragung von Vermögenswerten zu festgelegten Zeitpunkten.
Beteiligte sind der Treugeber (oder Auftraggeber), der Treuhänder und die Begünstigten. Der Treuhänder führt Vermögenswerte im
Anwendungsfelder umfassen die Vermögensverwaltung im Familien- und Nachfolgebereich, Unternehmensnachfolge, Vermögensschutz sowie Spenden- und Förderstrukturen, in denen
Rechtlich und steuerlich unterscheiden sich Vertrauensstellungen je nach Rechtsordnung. In vielen Fällen werden Vermögenswerte transparent dem