Treuhandkonten
Treuhandkonten, oder Treuhandkonto im Singular, bezeichnet Bankkonten, die von einem Treuhänder im Auftrag eines oder mehrerer Begünstigter geführt werden. Die Gelder werden separat von dem Vermögen des Treuhänders gehalten und nur entsprechend der Treuhandvereinbarung verwendet oder freigegeben. Das Prinzip der Treuhand besteht in Neutralität und dem Schutz der Interessen der Begünstigten durch klare Zweckbindung und Abrechnung.
Rechtliche Grundlagen: Die Beziehungen gründen auf Treuhandverträgen, notariellen Abreden oder bank- bzw. verwahrungsvertraglichen Regelungen; der Treuhänder
Anwendungsbereiche: In der Praxis besonders verbreitet in Notariatsgeschäften (z. B. Kaufpreiszahlungen im Treuhandkonto bis Umschreibung im
Eigenschaften: Trennung der Mittel, kein Verfügungsrecht des Treuhänders über die Gelder zu eigenem Zweck, transparente Buchführung,
Vergleich: In der Schweiz, Österreich und Deutschland existieren ähnliche Modelle; international oft als Escrow- oder Trust-Konto
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