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Verkehrsanlage

Verkehrsanlage ist ein Begriff der Infrastrukturplanung, der eine bauliche Anlage bezeichnet, die dem Verkehr dient. Dazu zählen Straßen und Wege, Plätze, Brücken und Tunnel sowie Verkehrsanlagen in Bahnen, Flughäfen und Häfen; ferner Fuß- und Radwege sowie Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Ziel ist die sichere, leistungsfähige und barrierearme Mobilität von Personen und Gütern sowie die Anbindung verschiedener Verkehrsträger.

Zu den Bestandteilen gehören Trag- und Fahrbahnen, Entwässerung, Beleuchtung, Lärmschutz, Verkehrssicherungen, Signalisierung, Verkehrszeichen, Markierungen und Querungshilfen.

Die Festlegung von Verkehrsanlagen erfolgt im Rahmen der Verkehrsplanung auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene. Rechtsgrundlagen

Beispiele sind innerstädtische Straßen, Kreisverkehre, Radwege, Brücken, Tunnel, Bahntrassen, Flughäfen und Hafenanlagen. Verkehrsanlagen erfordern regelmäßige Wartung

Planer
berücksichtigen
Standortfaktoren,
Topografie,
Umwelt-
und
Naturschutz,
Sicherheit,
Barrierefreiheit
und
die
Integration
in
städtebauliche
Konzepte.
Die
Gestaltung
strebt
eine
kooperative
Nutzung
durch
Fußgänger,
Radfahrer,
Kraftfahrzeuge
und
den
öffentlichen
Verkehr
an.
umfassen
Bauordnungen,
Straßenverkehrsordnungen
und
technische
Normen.
In
vielen
Ländern
werden
Richtlinien
für
die
Anlage
von
Straßen,
Verkehrssicherheitsvorschriften
und
Wartungsstandards
herangezogen;
Bau-
und
Unterhaltspflichten
liegen
oft
bei
Kommunen
oder
Verkehrsunternehmen.
und
ggf.
Modernisierung,
um
Kapazität,
Sicherheit
und
Umweltauflagen
zu
berücksichtigen.