Verfahrensformat
Verfahrensformat bezeichnet in der deutschen Verwaltung und Rechtspflege den standardisierten Aufbau, in dem Unterlagen und Daten im Rahmen eines Verfahrens eingereicht und verarbeitet werden. Es umfasst sowohl das elektronische Layout der Dateien als auch die strukturierte Darstellung relevanter Verfahrensdaten. Ziel ist eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Behörden und beteiligten Rechtsanwendern durch interoperable, maschinell verarbeitbare Informationen.
Zu den typischen Bestandteilen gehören Dateiformate, Dokumentstrukturen und Metadaten. Dokumente werden oft in archivtauglichen Formaten wie
Anwendungsbereiche finden sich vor allem im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sowie in Verwaltungs- und Justizportalen. Verfahrensformate ermöglichen
Die Gestaltung obliegt technischen und organisatorischen Vorgaben von Behörden und Gerichtsurteilen. Offizielle Spezifikationen, Vorlagen und Profilstandards