Untersuchungsgegenstands
Untersuchungsgegenstand bezeichnet den Gegenstand einer Untersuchung, Beobachtung oder Analyse. Der Begriff wird in Wissenschaft, Recht und Technik verwendet, um den konkreten Objektbereich zu benennen, der der Prüfung oder Messung unterliegt. Etymologisch setzt sich der Begriff aus untersuchen und Gegenstand zusammen; er bezeichnet das Objekt, das systematisch untersucht wird.
In der Forschung wird der Untersuchungsgegenstand im Forschungsplan festgelegt und von Fragestellung, Methoden und Hypothesenbildung abgegrenzt.
Der Untersuchungsgegenstand kann reale Personen, Objekte, Dokumente, Phänomene oder Datensätze umfassen und kann sowohl quantitativ als
Abgrenzung: Der Untersuchungsgegenstand ist enger gefasst als der Forschungsgegenstand. Letzterer bezeichnet das übergeordnete Forschungsziel, während der
Sprachgebrauch: Der Begriff findet sich vor allem in deutschsprachigen Wissenschaftstexten und in juristischen Kontexten. Typische Formulierungen