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Uferbegrünung

Uferbegrünung bezeichnet die gezielte Bepflanzung von Uferzonen von Flüssen, Seen oder Kanälen mit standortangepassten, überwiegend einheimischen Pflanzen, um Böschungen zu stabilisieren, Erosion zu verhindern und die Biotope zu verbessern.

Ziele sind Erosionsschutz, Sedimentrückhalt und die Verbesserung der Wasserqualität durch die Filterwirkung von Pflanzen und Boden;

Bei der Umsetzung kommen standortangepasste Arten – Gräser, Röhrichte, Sträucher und Uferbäume – zum Einsatz. Die Begrünung erfolgt

Die Pflege umfasst in den ersten Jahren Bewässerung, Nachpflanzungen bei Ausfällen, Unkraut- und Schädlingsmanagement sowie Schnitt-

Anwendungsbereiche finden sich in Fluss- und Uferzonen von Binnen- und Küstengewässern, in Naturschutzgebieten sowie in der

die
Bereitstellung
von
Lebensräumen
für
Pflanzen
und
Tiere;
sowie
eine
erhöhte
Hochwasserkapazität
durch
boden-
und
vegetationsbasierte
Strukturen,
ergänzt
durch
ästhetische
Aufwertung
der
Gewässerlandschaft.
üblicherweise
in
Streifen
oder
gestuften
Zonen
parallel
zum
Wasser
und
oft
in
Verbindung
mit
technischen
Bausteinen
wie
Bodenschutz-
oder
Erosionsschutzmaßnahmen.
Die
Planung
berücksichtigt
Feuchteverhältnisse,
Nährstoffgehalt
des
Bodens,
Lichtverhältnisse
und
zukünftige
Hochwasserereignisse,
mit
Fokus
auf
Artenvielfalt
und
Vermeidung
invasiver
Arten.
und
Düngeintervalle.
Langfristig
ist
Uferbegrünung
oft
wartungsarm,
verlangt
aber
regelmäßige
Kontrollen
der
Bodenstabilität
und
der
Bestände.
Stadtplanung
zur
Renaturierung
von
Gewässern.
Rechtliche
Rahmenbedingungen
bilden
die
Wasserrahmenrichtlinie,
Naturschutzvorschriften
und
lokale
Genehmigungen.