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Nachpflanzungen

Nachpflanzungen bezeichnet planmäßige Pflanzungen, die nach einer ersten Aufforstung, einer Rodung, einem Baumverlust durch Sturm, Schädlingsbefall oder andere Störungen vorgenommen werden, um den Bestand zu ersetzen, zu ergänzen oder zu stabilisieren. Sie dienen je nach Kontext der Wiederherstellung von Bestand, der Verbesserung der Artenvielfalt, dem Bodenschutz oder dem Erreichen bestimmter ökologischer oder wirtschaftlicher Ziele.

Im Wald- und Forstwesen fallen Nachpflanzungen häufig in folgenden Kontexten: Ersatzpflanzungen für ausgefallene Bäume oder Neubegründung

Im Bau- und Umweltrecht dienen Nachpflanzungen oftmals als Bestandteil von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Umwelt- oder

Durchführung: Nachpflanzungen erfolgen nach örtlicher Beurteilung des Standorts, der Bodenbeschaffenheit, der Klima- und Wasserbedingungen sowie der

Bewertung: Der Erfolg wird typischerweise über die Überlebensrate und die Entwicklung des Bestandes über mehrere Jahre

Abgrenzung: Nachpflanzungen unterscheiden sich von Erstaufforstung oder Naturnachfolge durch den Fokus auf Ergänzung, Ersetzung oder Stabilisierung

eines
Bestandes;
Erweiterung
eines
Standes,
um
eine
gewünschte
Baumartenzusammensetzung
zu
erreichen
oder
die
Durchforstung
zu
berücksichtigen;
und
Maßnahmen
innerhalb
von
Waldentwicklungs-
oder
Naturwaldplanungen.
Naturschutzgesetzen;
sie
sollen
Verluste
ausgleichen
und
langfristige
ökologische
Funktionen
sichern
(Luftreinhaltung,
Erosionsschutz,
Lebensraum).
gewünschten
Spezieszusammensetzung.
Je
nach
Zielsetzung
werden
Setzlinge
oder
junge
Bäume
verwendet,
Pflanzabstände,
Pflanzmethoden
und
Schutzmaßnahmen
festgelegt.
Nach
der
Pflanzung
sind
Pflegearbeiten
wie
Bewässerung,
Unkrautkontrolle,
Schutz
vor
Wildverbiss
und
regelmäßige
Überwachung
bis
zum
Erreichen
ausreichender
Etablierung
notwendig.
bewertet;
oft
ist
eine
Nachpflanzung
oder
Ergänzung
vorgesehen,
wenn
die
Ziele
nicht
erreicht
werden.
bestehender
oder
gestörter
Bestände.