Teilnutzung
Teilnutzung bezeichnet die teilweise oder gemeinsame Nutzung eines Vermögenswerts durch mehrere Parteien, zeitgleich oder nacheinander, innerhalb festgelegter Grenzen. Sie kommt vor, wenn Rechte oder Zugänge nicht vollständig übertragen werden, sondern auf bestimmte Nutzungsarten, Zeiträume, Räume oder Zwecke beschränkt bleiben. Der Begriff ist kein fest definierter Rechtsbegriff in allen Rechtsordnungen, wird aber in Verträgen, Lizenzvereinbarungen und Planungsdokumenten verwendet.
In Lizenz- und Urheberrechtskontexten bezieht sich Teilnutzung oft auf Teilnutzungsrechte, die eine erlaubte Nutzung eines Werkes
Im Immobilienbereich können Teilnutzungsmodelle mehrere Mieter oder Nutzungen eines Gebäudes oder Grundstücks vorssehen, etwa Mischnutzung (Wohnen,
Rechtsfolgen und Gestaltung: Verträge definieren den Umfang der Teilnutzung, Gebühren, Laufzeiten, Rücktrittsrechte und Haftung; zusätzlich können
Siehe auch: Nutzungsrecht, Lizenz, Mischnutzung, Mitnutzung, Teilverwertung.