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Teilnutzung

Teilnutzung bezeichnet die teilweise oder gemeinsame Nutzung eines Vermögenswerts durch mehrere Parteien, zeitgleich oder nacheinander, innerhalb festgelegter Grenzen. Sie kommt vor, wenn Rechte oder Zugänge nicht vollständig übertragen werden, sondern auf bestimmte Nutzungsarten, Zeiträume, Räume oder Zwecke beschränkt bleiben. Der Begriff ist kein fest definierter Rechtsbegriff in allen Rechtsordnungen, wird aber in Verträgen, Lizenzvereinbarungen und Planungsdokumenten verwendet.

In Lizenz- und Urheberrechtskontexten bezieht sich Teilnutzung oft auf Teilnutzungsrechte, die eine erlaubte Nutzung eines Werkes

Im Immobilienbereich können Teilnutzungsmodelle mehrere Mieter oder Nutzungen eines Gebäudes oder Grundstücks vorssehen, etwa Mischnutzung (Wohnen,

Rechtsfolgen und Gestaltung: Verträge definieren den Umfang der Teilnutzung, Gebühren, Laufzeiten, Rücktrittsrechte und Haftung; zusätzlich können

Siehe auch: Nutzungsrecht, Lizenz, Mischnutzung, Mitnutzung, Teilverwertung.

in
bestimmten
Formen,
für
bestimmte
Nutzungsarten
oder
in
bestimmten
Regionen
vorsehen,
ohne
das
volle
Verwertungsrecht
zu
übertragen.
Daten-
und
Softwarelizenzen
verwenden
ähnlich
begrenzte
Nutzungsbereiche,
etwa
beschränkte
Nutzungsdauer
oder
Nutzungszwecke.
Büro,
Einzelhandel)
oder
zeitlich
gestaffelte
Nutzung
durch
verschiedene
Parteien.
In
Infrastruktur-
oder
Versorgungsnetzen
kann
die
Kapazitätsteilung
zwischen
Nutzern
oder
Betreibern
gemeint
sein.
Wettbewerb-
und
Datenschutzaspekte
relevant
werden.