Teilnehmeranschlusses
Der Begriff Teilnehmeranschlusses bezeichnet die Verbindung eines Teilnehmers mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz. Er umfasst den physischen Leitungsweg vom Netzbetreiber bis zum Netzabschluss im oder am Gebäude des Kunden sowie die vertraglichen Vereinbarungen, die den Zugang zu Sprach- und Datendiensten regeln. Der Begriff wird unabhängig von der konkreten Übertragungstechnik verwendet und schließt analoge Telefonie, ISDN, DSL sowie Glasfaser- bzw. künftige Breitbandanschlüsse ein.
Aufbau und Verantwortlichkeiten: Der Netzbetreiber sorgt für die Bereitstellung und Instandhaltung der Leitung bis zum Netzabschluss.
Nutzerorientierte Bedeutung: Der TA dient als zentraler Bezugspunkt für alle Anschlussarten, ob herkömmlicher Sprachanschluss, ISDN, DSL
Rechtliche und regulatorische Einordnung: In Deutschland unterliegt der Zugang zum Netz und die Bereitstellung von Anschlüssen