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Teilnehmeranschlusses

Der Begriff Teilnehmeranschlusses bezeichnet die Verbindung eines Teilnehmers mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz. Er umfasst den physischen Leitungsweg vom Netzbetreiber bis zum Netzabschluss im oder am Gebäude des Kunden sowie die vertraglichen Vereinbarungen, die den Zugang zu Sprach- und Datendiensten regeln. Der Begriff wird unabhängig von der konkreten Übertragungstechnik verwendet und schließt analoge Telefonie, ISDN, DSL sowie Glasfaser- bzw. künftige Breitbandanschlüsse ein.

Aufbau und Verantwortlichkeiten: Der Netzbetreiber sorgt für die Bereitstellung und Instandhaltung der Leitung bis zum Netzabschluss.

Nutzerorientierte Bedeutung: Der TA dient als zentraler Bezugspunkt für alle Anschlussarten, ob herkömmlicher Sprachanschluss, ISDN, DSL

Rechtliche und regulatorische Einordnung: In Deutschland unterliegt der Zugang zum Netz und die Bereitstellung von Anschlüssen

Von
dort
an
liegt
die
Verantwortung
beim
Kunden,
einschließlich
der
Inneneinrichtung,
Verkabelung
ab
dem
Netzabschluss
und
der
Anschaffung
bzw.
Nutzung
von
Endgeräten
wie
Telefon,
Modem
oder
Router.
Die
konkrete
Aufgabenteilung
kann
je
nach
Netzausbau
und
Vertrag
variieren,
insbesondere
im
Bereich
der
Gebäudeeinführung
und
der
Inneren
Verkabelung.
oder
Glasfaser.
In
modernen
Netzen
wird
der
TA
oft
durch
eine
Netzabschlussvorrichtung
des
Betreibers
realisiert,
während
im
Heimnetz
die
Endgeräte
des
Nutzers
angeschlossen
werden.
Die
Leistungsfähigkeit
des
TA
beeinflusst
Geschwindigkeit,
Qualität
und
Verfügbarkeit
der
bereitgestellten
Dienste.
bestimmten
Regelungen
des
Telekommunikationsrechts.
Netzbetreiber
und
Kunden
können
vertraglich
festlegen,
wer
welche
Aufgaben
rund
um
den
TA
übernimmt,
wobei
Transparenz
und
faire
Nutzungsbedingungen
angestrebt
werden.