Anschaffung
Anschaffung bezeichnet im wirtschaftlichen Kontext den Erwerb von Vermögensgegenständen, Waren oder Dienstleistungen mit dem Ziel, sie dem Betriebsvermögen hinzuzufügen oder sie im Unternehmen zu verwenden. In der Bilanzierung wird oft der Begriff der Anschaffungskosten verwendet: Er umfasst den Kaufpreis zuzüglich aller direkt zurechenbaren Kosten, die notwendig sind, den Gegenstand in den vorgesehenen Zustand und zur Nutzung zu versetzen. Dazu gehören Liefer- und Transportkosten, Zölle, allgemeine Steuern, Montage- und Installationskosten, Inbetriebnahme sowie Rechts- und Beratungsgebühren. Nicht zu den Anschaffungskosten gehören Finanzierungskosten wie Zinsaufwendungen oder laufende Betriebskosten nach der Anschaffung.
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden die Anschaffungskosten aktiviert; im weiteren Verlauf erfolgt planmäßige Abschreibung über die
Rechnungslegungs- und steuerliche Vorschriften definieren die genauen Abgrenzungen. In Deutschland regeln HGB und, je nach Anwendungsfall,