Teilnahmerechte
Teilnahmerechte bezeichnen Rechtspositionen, die es Einzelnen oder Gruppen ermöglichen, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Sie ergänzen formelle Stimmrechte, dienen aber vor allem der Transparenz, Legitimation und Qualität von Entscheidungen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Rechtsordnung, dem Kontext und dem Regelwerk ab.
Typische Formen finden sich in verschiedenen Bereichen. Im Verwaltungsrecht besteht oft ein Anhörungsrecht, das Betroffenen vor
Auch im Arbeits- und Unternehmenskontext spielen Teilnahmerechte eine Rolle. Betriebsräte genießen Mitwirkungs- und Informationsrechte bei relevanten
Begrenzungen und Herausforderungen bestehen durch gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, Geheimhaltungsinteressen oder den Schutz anderer Rechtsgüter. Teilnahmerechte müssen
Siehe auch: Beteiligungsrechte, Mitbestimmung, Informationsrechte, Akteneinsicht, Anhörungsrecht.