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Teilhabeangebote

Teilhabeangebote sind Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gemäß dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richten sich an Menschen mit anerkannten Behinderungen oder Beeinträchtigungen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch individuelle Einschränkungen beeinträchtigt ist. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Integration und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Die Angebote umfassen ein breites Spektrum von Unterstützungsmaßnahmen in Bereichen wie Bildung, Ausbildung und Arbeit, Alltagsbewältigung,

Verfahren und Umsetzung: Nach einer Bedarfsfeststellung wird gemeinsam mit der betroffenen Person ein individueller Teilhabeplan erstellt.

Zielgruppe und Wirkung: Teilhabeangebote richten sich an Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen jeden Alters und sollen

Mobilität,
Kommunikation
sowie
Freizeit
und
Kultur.
Typische
Leistungen
sind
persönliche
Assistenz,
Unterstützung
in
der
Alltagsbewältigung,
Hilfen
zur
Teilhabe
am
Arbeitsleben,
Begleitung
zu
Ämtern,
barrierefreie
Wohnformen,
Hilfsmittel
und
technologische
Hilfen,
sowie
Koordination,
Fallmanagement
und
Begleitung
in
der
Freizeit.
Die
zuständige
Behörde
prüft
anschließend
Art
und
Umfang
der
Förderungen
und
beschließt
deren
Umsetzung.
Die
Leistungen
werden
von
Trägern
der
Sozialhilfe,
Wohlfahrtsverbänden
oder
anderen
geeigneten
Einrichtungen
erbracht
und
durch
die
Sozialleistungsträger
finanziert.
Die
Angebote
können
je
nach
Lebenssituation
angepasst
oder
verlängert
werden
und
unterliegen
regelmäßigen
Überprüfungen.
Barrieren
abbauen,
Selbstbestimmung
stärken
und
die
Teilhabe
am
Arbeitsleben,
an
Bildung,
am
Familienleben
sowie
am
gesellschaftlichen
Leben
insgesamt
fördern.
Sie
bilden
zusammen
mit
anderen
Leistungen
das
zentrale
Instrumentarium
der
sozialen
Teilhabe
in
Deutschland.