Strahlenschutzbeauftragten
Strahlenschutz ist der Teil der Sicherheit, der darauf abzielt, Menschen und die Umwelt vor den gesundheitlichen Risiken ionisierender Strahlung zu schützen. Er umfasst organisatorische, technische und gesetzliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig notwendige Anwendungen der Strahlung zu ermöglichen. Zentrales Prinzip ist dabei der Grundsatz ALARA (As Low As Reasonably Achievable).
Die Grundprinzipien des Strahlenschutzes sind Justifikation, Optimierung und Begrenzung der Dosis. Jede Anwendung ionisierender Strahlung muss
Der Rechtsrahmen umfasst internationale Leitlinien des ICRP, EU-Basis-Sicherheitsstandards und nationale Regelungen wie das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und
Typische Schutzmaßnahmen beinhalten Zeitbegrenzung der Exposition, größeren Abstand zu Strahlungsquellen, geeignete Abschirmungen sowie technische und organisatorische