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Strahlenschutzbeauftragten

Strahlenschutz ist der Teil der Sicherheit, der darauf abzielt, Menschen und die Umwelt vor den gesundheitlichen Risiken ionisierender Strahlung zu schützen. Er umfasst organisatorische, technische und gesetzliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig notwendige Anwendungen der Strahlung zu ermöglichen. Zentrales Prinzip ist dabei der Grundsatz ALARA (As Low As Reasonably Achievable).

Die Grundprinzipien des Strahlenschutzes sind Justifikation, Optimierung und Begrenzung der Dosis. Jede Anwendung ionisierender Strahlung muss

Der Rechtsrahmen umfasst internationale Leitlinien des ICRP, EU-Basis-Sicherheitsstandards und nationale Regelungen wie das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und

Typische Schutzmaßnahmen beinhalten Zeitbegrenzung der Exposition, größeren Abstand zu Strahlungsquellen, geeignete Abschirmungen sowie technische und organisatorische

gerechtfertigt
sein,
das
heißt
einen
erkennbaren
Nutzen
gegenüber
potenziellen
Risiken
haben.
Die
Exposition
soll
nach
dem
Prinzip
der
Optimierung
auf
ein
geringstmögliches
Maß
reduziert
werden,
wobei
technische
Schutzmaßnahmen,
Verfahren
und
organisatorische
Regeln
eingesetzt
werden.
Für
Beschäftigte
gelten
Dosisgrenzen,
um
gesundheitliche
Schäden
zu
verhindern;
typischerweise
liegt
die
effektive
Dosisgrenze
bei
etwa
20
mSv
pro
Jahr
im
Durchschnitt
über
einen
Zeitraum
von
fünf
Jahren,
maximal
50
mSv
in
einem
einzelnen
Jahr,
während
die
Allgemeinbevölkerung
einer
älteren
Schutzregelung
etwa
1
mSv
pro
Jahr
unterliegt.
Für
schwangere
Arbeitnehmerinnen
gelten
zusätzliche
Vorgaben
zum
Schutz
des
Fötus.
die
Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV)
in
Deutschland.
Verantwortlichkeiten
liegen
unter
anderem
bei
Strahlenschutzbeauftragten,
Strahlenschutzverantwortlichen
und
den
zuständigen
Behörden
wie
dem
Bundesamt
für
Strahlenschutz
(BfS)
und
dem
BMU.
Dazu
gehören
Genehmigungen,
Überwachung,
Messung
der
Strahlenexposition
und
der
Einsatz
geeigneter
Schutzmaßnahmen.
Maßnahmen
wie
Dosimetrie,
Schulung
und
Notfallpläne.
Strahlenschutz
findet
Anwendung
in
Medizin,
Forschung,
Industrie
(z.
B.
zerstörungsfreie
Prüfung),
Kerntechnik
und
Umweltüberwachung,
mit
dem
Ziel,
Risiken
zu
minimieren,
ohne
notwendige
Anwendungen
zu
behindern.