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Steuerzahlungspflicht

Steuerzahlungspflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht von natürlichen oder juristischen Personen, die von den Steuergesetzen vorgesehenen Steuern zu entrichten. Sie ist in Deutschland vorrangig in der Abgabenordnung (AO) verankert und wird durch weitere Steuergesetze wie das Einkommensteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) konkretisiert. Die Steuerzahlungspflicht steht neben anderen Pflichten wie der Steuererklärungspflicht und der Anmeldungspflicht; erst durch Festsetzung der Steuer, meist mittels Steuerbescheid, wird die tatsächliche Zahlungspflicht konkret.

Zu den praktischen Aspekten gehört, dass viele Steuern kumulativ erhoben werden: Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber

Steuerzahlungspflicht berührt auch Rechtsmittelwege: Steuerpflichtige können gegen Bescheide Einspruch einlegen bzw. Klage erheben; Fristen sind zu

direkt
einbehalten;
bei
anderen
Steuern
erfolgen
Vorauszahlungen
oder
Nachzahlungen
nach
Festsetzung.
Fälligkeitstermine
richten
sich
nach
der
Art
der
Steuer
und
dem
jeweiligen
Festsetzungs-
bzw.
Abrechnungszeitraum.
Bei
verspäteter
Zahlung
fallen
Verzugszinsen
an;
zusätzlich
können
Säumniszuschläge
oder
Vollstreckungsmaßnahmen
folgen,
etwa
Pfändung
durch
das
Finanzamt.
beachten.
Die
Pflicht
ist
eng
verknüpft
mit
weiteren
steuerlichen
Pflichten,
darunter
Melde-
und
Deklarationspflichten.
Im
Ausland
ansässige
oder
grenzüberschreitend
tätige
Steuerpflichtige
werden
durch
Doppelbesteuerungsabkommen
und
internationale
Regelungen
betreut.
Ziel
ist
eine
gerechte,
rechtzeitige
Finanzierung
des
Staates
und
die
Gleichbehandlung
der
Steuerpflichtigen.