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Steuerstatus

Steuerstatus bezeichnet im Steuerrecht den rechtlichen Status einer Person oder einer juristischen Person in Bezug auf ihre steuerliche Behandlung. Er bestimmt, welche Steuern anfallen, welches Einkommen steuerpflichtig ist, welchen Steuersatz oder Freibeträge Anwendung finden und welche Pflichten bestehen.

Bei natürlichen Personen unterscheiden sich die Arten der Steuerpflicht nach dem Ort der Ansässigkeit und dem

Für juristische Personen gilt in der Regel der Status als Körperschaft, der der Körperschaftsteuer und der

In der Praxis wird der Steuerstatus durch das Finanzamt festgelegt oder bestätigt, etwa durch Steuererklärungen, Lohnsteuerabführungen

gewöhnlichen
Aufenthalt.
In
Deutschland
besteht
unbeschränkte
Steuerpflicht
bei
Ansässigkeit,
beschränkte
Steuerpflicht
bei
Nichtansässigkeit
gegenüber
Deutschland.
Zentrale
Steuerarten
sind
Einkommensteuer,
ggf.
Solidaritätszuschlag
und
Kirchensteuer.
Die
Lohnsteuer,
die
direkt
vom
Arbeitgeber
abgeführt
wird,
richtet
sich
nach
der
Lohnsteuerklasse,
die
I
bis
VI
umfasst
und
sich
nach
Familienstand
und
Lebenssituation
richtet.
Bei
der
Einkommensteuer
spielen
Freibeträge,
Werbungskosten,
Sonderausgaben
und
außergewöhnliche
Belastungen
eine
Rolle.
Gewerbesteuer
unterliegt.
Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer)
kann
ebenfalls
eine
zentrale
Rolle
spielen.
Beim
grenzüberschreitenden
Geschäft
sind
der
Ort
der
Betriebsstätte
und
internationale
Abkommen
(Doppelbesteuerungsabkommen)
entscheidend,
um
Doppelbesteuerung
zu
vermeiden.
oder
Festsetzungsbescheide.
Veränderungen
im
persönlichen
oder
geschäftlichen
Umfeld
–
etwa
Heirat,
Geburt
eines
Kindes,
Wohnsitzwechsel
oder
Rechtsformenwechsel
–
können
den
Steuerstatus
beeinflussen.
Das
Verständnis
des
eigenen
Steuerstatus
ist
essenziell
für
die
korrekte
Steuerlast
und
den
Anspruch
auf
Freibeträge
oder
Vergünstigungen.