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Wohnsitzwechsel

Wohnsitzwechsel bezeichnet die Verlagerung des privaten Wohnsitzes – meist des Hauptwohnsitzes – von einer Adresse zu einer anderen. Er kann innerhalb eines Landes erfolgen oder ins Ausland führen. In vielen Staaten geht damit eine Meldepflicht einher: Der Umziehende muss sich am neuen Wohnort anmelden und sich am bisherigen Ort abmelden.

Begriffsabgrenzung: Der Hauptwohnsitz ist die Anschrift, an der sich eine Person überwiegend aufhält. Eine weitere Adresse

Verfahrensablauf in Deutschland: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) des neuen

Auswirkungen: Steuerrechtlich kann der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts die Steuerpflicht beeinflussen. Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Wahlrecht sowie

Internationaler Kontext: Ein Umzug ins Ausland erfordert oft Abmeldung im Heimatland und neue Meldungen im Zielland.

kann
ein
Nebenwohnsitz
sein;
je
nach
Rechtsraum
können
damit
unterschiedliche
Pflichten
oder
steuerliche
Folgen
verbunden
sein,
etwa
Zweitwohnsitzsteuern.
Wohnorts;
häufig
wird
eine
Wohnungsgeberbestätigung
benötigt.
Die
Abmeldung
erfolgt
beim
bisherigen
Wohnsitz.
Die
Frist
beträgt
in
der
Regel
zwei
Wochen.
Die
Daten
dienen
Behörden,
Krankenversicherung,
Schule,
Finanzamt.
Fahrzeug-
und
Führerscheinregistrierung
richten
sich
meist
nach
dem
neuen
Wohnsitz.
In
Städten
können
zudem
Zweitwohnsitzsteuern
anfallen.
Je
nach
Staat
gelten
Einwanderungs-
und
Aufenthaltsbestimmungen,
Zoll-
und
Sozialversicherungsregeln.
Die
EU-Freizügigkeit
erleichtert
die
Verlegung
des
Wohnsitzes,
jedoch
bleiben
Melde-
und
Verwaltungspflichten
bestehen.