Startverfahren
Startverfahren bezeichnet in der deutschsprachigen Fachsprache die Gesamtheit der Abläufe, die erforderlich sind, um ein technisches System, eine Maschine oder einen Prozess sicher und zuverlässig in den Betrieb zu überführen. Es umfasst die Abfolge von Arbeitsschritten, die Aktivierung von Bauteilen, die Freigabe von Energiequellen, die Inbetriebnahme von Subsystemen, Messungen sowie ggf. Parameteranpassungen. Ziel ist ein kontrollierter Start mit Risikominimierung, Erkennung und Vermeidung von Fehlzuständen und eine sichere Erhöhung der Leistungsaufnahme bis zum Normalbetrieb.
Anwendungsbereiche: In der Praxis kommen Startverfahren in Maschinenbau, Elektrotechnik, Energieerzeugung, Prozessindustrie, Transport (z. B. Fahrzeuge, Bahnsysteme)
Typischer Ablauf: Vorprüfungen und Freigaben, Aktivierung der Energieversorgung und der Antriebstechnik, Ansteuerung von Sensorik und Regelung,
Verantwortung und Standards: Startverfahren basieren meist auf Betriebsanweisungen, Sicherheitsvorgaben und Normen. Sie werden regelmäßig geprüft, aktualisiert
Siehe auch: Inbetriebnahme, Anlaufverhalten, Sicherheitskritische Systeme.