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Standzuweisung

Standzuweisung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Veranstalter einem Aussteller die Standfläche auf einer Messe, Ausstellung oder Konferenz zuweist. Ziel ist eine faire Verteilung, eine effiziente Nutzung der Halle und die Einhaltung von Sicherheits- und Bauvorschriften.

Typischer Ablauf: Aussteller melden sich an und geben Anforderungen an Standgröße, Standortpräferenzen, Infrastruktur (Strom, Internet) sowie

Kriterien: Die Zuweisung berücksichtigt Produktkategorien, Nähe zu Eingängen, Flucht- und Rettungswegen, Wegeführung sowie Nachbarschaften zu anderen

Rechte und Pflichten: Der Organisator behält sich Änderungen der Zuweisung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vor.

Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten der Aussteller erfolgt gemäß geltender Datenschutzvorschriften.

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Zeitfenster
an.
Die
Zuweisung
erfolgt
durch
eine
Standverteilungsstelle,
oft
unterstützt
durch
Software,
anhand
eines
Zuteilungssystems,
Prioritäten
und
gegebenenfalls
Kategoriequoten.
In
der
Regel
wird
der
Layoutplan
erstellt,
danach
erfolgt
die
finale
Zuweisung;
der
Vertrag,
die
Zahlungsbedingungen
und
der
Aufbauplan
werden
dem
Aussteller
zugestellt.
Ausstellern
(Synergien
oder
Konfliktpotenzial).
Prioritäten
können
Sponsoring,
Langzeitkunden
oder
Frühbucher
sein.
Technische
Anforderungen,
Barrierefreiheit
und
Sicherheitsauflagen
fließen
ebenfalls
ein.
Aussteller
erhalten
einen
Standzuteilungsvertrag
und
müssen
ggf.
Anzahlungen
leisten;
Stornierungen
und
Anpassungen
sind
vertraglich
geregelt.
Bei
Unklarheiten
können
Einsprüche
oder
Überprüfungen
beantragt
werden;
im
Fall
von
Konflikten
entscheidet
der
Veranstalter.