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Standesamtsleistungen

Standesamtsleistungen bezeichnen die in Deutschland durch Standesämter erbrachten Dienste im Bereich des Personenstands. Sie betreffen die Beurkundung, Verwaltung und Auskunft zu Ereignissen des täglichen Lebens wie Geburt, Eheschließung und Tod. Die rechtliche Grundlage bildet das Personenstandsgesetz (PStG) sowie ergänzende landesrechtliche Regelungen; Standesämter führen die registerspezifischen Aktivitäten und ermöglichen den Zugang zu offiziellen Dokumenten.

Zu den zentralen Leistungen gehören die Ausstellung offizieller Urkunden und Bescheinigungen. Typische Dokumente sind Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

Anträge können in der Regel persönlich, schriftlich oder online gestellt werden. Für die Ausstellung von Urkunden

Standesamtsleistungen werden zentral verwaltet und archiviert. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und dienen der Beleg- und

und
Sterbeurkunde
sowie
beglaubigte
Abschriften
oder
einfache
Auszüge
aus
dem
Personenstandsregister.
Ergänzend
werden
Bescheinigungen
ausgestellt,
die
die
Ehefähigkeit
(Ehefähigkeitszeugnis)
oder
die
Zulassung
einer
Lebenspartnerschaft
betreffen,
je
nach
Rechtslage.
Standesämter
führen
außerdem
Eheschließungen
durch
und
erstellen
entsprechende
Heiratsurkunden;
sie
stellen
auch
Unterlagen
zur
Lebenspartnerschaft
aus,
soweit
gesetzlich
vorgesehen.
ist
meist
ein
Identitätsnachweis
erforderlich;
Gebühren
fallen
in
der
Regel
pro
Dokument
an,
und
die
Bearbeitungsdauer
variiert
je
nach
Art
des
Dokuments
und
Aufnahme
ins
Register.
Internationale
Nutzung
erfordert
gegebenenfalls
Übersetzungen
oder
Legalisierungen/Apostillen,
sowie
ggf.
eine
Übersetzung
durch
einen
beeidigten
Übersetzer.
Rechtsfähigkeit
von
Ereignissen
im
Lebenslauf.
Zugänglich
sind
sie
in
erster
Linie
für
betroffene
Personen
oder
berechtigte
Behörden;
Kopien
können
an
Dritte
nur
mit
ausreichender
Rechtsgrundlage
erteilt
werden.