Heiratsurkunden
Heiratsurkunden sind offizielle Dokumente, die den rechtlich wirksam geschlossenen Ehestatus nachweisen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden sie von der zuständigen zivilen Standesbehörde ausgestellt (Standesamt bzw. Zivilstandsamt). Das Dokument bestätigt, dass zwei Personen rechtsgültig miteinander verheiratet sind, und enthält in der Regel Namen beider Ehepartner, Geburtsdaten und -orte, Datum und Ort der Eheschließung sowie weitere Angaben wie frühere Eheverhältnisse, Staatsangehörigkeit und ggf. Eltern der Braut bzw. des Bräutigams.
Es gibt verschiedene Formen: oft wird ein originaler Heiratsurkunde ausgestellt, zusätzlich sind Auszüge aus dem Eheregister
Verwendung: Heiratsurkunden dienen als amtlicher Nachweis des Ehestatus in vielen Lebenslagen, etwa bei Namensänderungen, Erbschafts- oder
Verfahren und Form: Die Ausstellung erfolgt in der Regel auf Antrag beim zuständigen Standesamt. Für den Antrag
Internationale Nutzung: Für Auslandsvorgänge ist häufig eine beglaubigte Kopie erforderlich. In vielen Fällen genügt eine Heiratsurkunde