Sponsoringrechts
Sponsoringrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die rechtlichen Rahmenbedingungen von Sponsoringbeziehungen regelt. Es ist kein eigenständiges, weltweit einheitliches Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine Ausprägung des Vertrags- und Werberechts, das die Beziehungen zwischen Sponsor und Gesponsertem (z. B. Sportvereine, Veranstalter, Kulturträger) bestimmt.
Typische Gegenstände sind Sponsoringverträge, die Zuwendungen von Geld oder Sachleistungen sowie Gegenleistungen in Form von Werbe-
Rechtsrahmen und Praxis: Im deutschen Kontext beruhen Sponsoringverträge vorwiegend auf allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Vertragsrecht)
Praktische Aspekte und Risiken: Vertragsgestaltung umfasst Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Exklusivrechte, Berichterstattung, Zahlungsmodalitäten und Konfliktlösungen. Steuerliche Behandlung variiert
Siehe auch: Sponsoring, Vertragsrecht, Markenrecht, UWG, Datenschutz-Grundverordnung.