Sozialbeiträgen
Sozialbeiträge sind obligatorische Zahlungen in das soziale Sicherungssystem und dienen der Finanzierung von Leistungen bei Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit, Pflege und Unfällen. Der Begriff wird vor allem im deutschsprachigen Raum verwendet, um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu beschreiben. Sie unterscheiden sich je nach Land in Struktur und Ausgestaltung, bleiben aber grundsätzlich der gesetzlich vorgegebenen Absicherung zugeordnet.
In Deutschland gehören die Sozialbeiträge zum gesetzliche Sozialversicherungssystem und umfassen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Selbständige und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in den gesetzlichen Schutz einbezogen werden oder private
Zweck der Sozialbeiträge ist es, ein soziales Sicherheitsnetz zu finanzieren, das im Krankheitsfall, im Alter oder