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Sozialbeiträge

Sozialbeiträge sind verpflichtende Abgaben, die in vielen deutschsprachigen Ländern zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme erhoben werden. Sie decken wichtige Risiken ab, darunter Alter und Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie Pflegebedürftigkeit. Im Gegensatz zu Steuern sind Sozialbeiträge in der Regel zweckgebunden und direkt der jeweiligen Versicherung zugeordnet.

Typische Bereiche, die von Sozialbeiträgen finanziert werden, sind Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. In einigen Ländern

Aus dem Bruttoeinkommen abgezogene Beiträge werden in der Regel zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Die Berechnung

Der Begriff variiert leicht je nach Rechtsordnung; in Deutschland etwa werden Beiträge von den Sozialversicherungsträgern verwaltet.

kommt
zusätzlich
eine
Unfallversicherung
oder
andere
soziale
Leistungen
hinzu.
Die
Beitragssätze
und
die
Verteilung
zwischen
Beitragszahlerinnen
und
-zahlern
werden
gesetzlich
festgelegt
und
können
je
nach
Land
und
Anstellungsverhältnis
variieren.
erfolgt
meist
monatlich
und
richtet
sich
nach
der
jeweiligen
Versicherung
und
nach
einer
Beitragsbemessungsgrenze,
bis
zu
der
Einkommen
herangezogen
wird.
Die
einzelnen
Versicherungsträger
erheben
die
Beiträge
direkt,
verwalten
die
Leistungen
und
führen
sie
an
die
entsprechenden
Fonds
ab.
In
Österreich
und
anderen
deutschsprachigen
Ländern
existieren
vergleichbare
Systeme.
Sozialbeiträge
sind
ein
wesentlicher
Bestandteil
des
Sozialstaates,
dienen
der
Risikovorsorge
und
tragen
zu
einer
solidarischen
Absicherung
gegenüber
wirtschaftlicher
Belastung
bei.