Sondereinnahmen
Sondereinnahmen bezeichnet im Rechnungswesen und in der öffentlichen Haushaltsführung Einnahmen, die außerhalb des regulären, planmäßigen Einnahmenflusses anfallen. Sie sind typischerweise nicht wiederkehrend, zeitlich unregelmäßig oder von besonderem Anlass abhängig. In der privaten Buchführung können sie als außerordentliche oder periodenfremde Erträge behandelt werden; in der öffentlichen Finanzplanung werden sie meist separat erfasst und nicht in die laufende Haushaltsplanung eingerechnet.
Herkunft: Typische Quellen sind der Verkauf von Vermögenswerten, Rückerstattungen und Erstattungen (z. B. Schadenersatz), Nachzahlungen von
Buchführung und Haushaltsführung: Sondereinnahmen werden in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem sie zufließen. Sie können gesondert
Bedeutung: Die Unterscheidung zwischen laufenden Einnahmen und Sondereinnahmen ist zentral für Transparenz, Haushaltskontrolle und fiskalische Stabilität.