Home

Sondereinnahmen

Sondereinnahmen bezeichnet im Rechnungswesen und in der öffentlichen Haushaltsführung Einnahmen, die außerhalb des regulären, planmäßigen Einnahmenflusses anfallen. Sie sind typischerweise nicht wiederkehrend, zeitlich unregelmäßig oder von besonderem Anlass abhängig. In der privaten Buchführung können sie als außerordentliche oder periodenfremde Erträge behandelt werden; in der öffentlichen Finanzplanung werden sie meist separat erfasst und nicht in die laufende Haushaltsplanung eingerechnet.

Herkunft: Typische Quellen sind der Verkauf von Vermögenswerten, Rückerstattungen und Erstattungen (z. B. Schadenersatz), Nachzahlungen von

Buchführung und Haushaltsführung: Sondereinnahmen werden in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem sie zufließen. Sie können gesondert

Bedeutung: Die Unterscheidung zwischen laufenden Einnahmen und Sondereinnahmen ist zentral für Transparenz, Haushaltskontrolle und fiskalische Stabilität.

Steuern
oder
Abgaben,
Zuschüsse
oder
Zuwendungen
für
Sonderprojekte,
Rechts-
oder
Schadensausgleiche
sowie
Erträge
aus
besonderen
Investitions-
oder
Finanzgeschäften.
Sie
können
auch
aus
Rückstellungen
oder
Einmaleffekten
stammen.
ausgewiesen
oder
in
Anmerkungen
erläutert
werden,
um
die
laufenden
Einnahmen
nicht
zu
verzerren.
Oft
wird
ihrer
Verwendung
ein
Zweck
gebunden
oder
für
einmalige
Ausgaben
zurückgelegt
(z.
B.
Tilgung
von
Schulden,
Finanzierung
von
Investitionen).
Übermäßige
Abhängigkeit
von
Sondereinnahmen
kann
zu
Fehlplanungen
führen,
weshalb
Budgetplanungen
eine
klare
Trennung
von
regelmäßigem
Einkommen
und
Einmaleffekten
verlangen.