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Sicherungsmittel

Sicherungsmittel sind Instrumente oder Vereinbarungen, die dazu dienen, die Erfüllung von Verpflichtungen oder Forderungen abzusichern. Sie kommen vor allem im Zivil- und Handelsrecht sowie im Bank- und Kreditgeschäft zum Einsatz und sollen dem Gläubiger bei Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des Schuldners einen Recours ermöglichen.

Zu den gängigen Sicherungsmitteln gehören Real- und Personalsicherheiten. Realvereinbarungen betreffen bewegliche oder unbewegliche Sachen: Pfand- oder

Personalsicherheiten beruhen auf Verbindlichkeiten einzelner Dritten: Bürgschaft oder Garantie verpflichten eine dritte Partei zur Erfüllung der

Sicherungsmittel beeinflussen Rangfolgen bei der Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners und ermöglichen eine frühzeitige Realisierung

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Verpfändungsgeschäfte
sichern
Forderungen
durch
einen
Pfand
an
beweglichen
Gegenständen;
die
Sicherungsübereignung
überträgt
dem
Gläubiger
Eigentum
an
einer
beweglichen
Sache
als
Sicherheit,
während
der
Schuldner
oft
weiter
darüber
verfügen
darf.
Bei
Immobilienkrediten
spielen
Grundschuld
und
Hypothek
eine
zentrale
Rolle;
beide
sichern
das
Darlehen
durch
dingliche
Rechte
an
Grund
und
Boden,
unterscheiden
sich
aber
in
der
Ausprägung
der
Sicherung.
Schuld,
wenn
der
Hauptschuldner
nicht
zahlt.
Zudem
kann
die
Abtretung
von
Forderungen
(Zession)
als
Sicherungsmittel
dienen,
indem
der
Gläubiger
die
Forderung
gegen
den
Schuldner
erhält.
Darüber
hinaus
ist
der
Eigentumsvorbehalt
ein
weiteres
häufiges
Mittel,
bei
dem
das
Eigentum
am
Käufer
erst
mit
vollständiger
Zahlung
übergeht.
der
Sicherheiten.
Die
Wahl
des
Mittelsegments
hängt
von
Rechtslage,
Art
der
Sicherungsgüter
und
dem
Risiko
des
Geschäftsvorfalls
ab.