Schlichtungs
Schlichtung bezeichnet ein Verfahren der Streitbeilegung, bei dem eine unparteiische dritte Person, der Schlichter, die Parteien durch Gespräch, Vermittlung und Strukturierung von Verhandlungen unterstützt, um ohne gerichtliches Verfahren zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Entscheidung erfolgt der Ausgang in der Regel auf freiwilliger Basis, basierend auf der Bereitschaft der Parteien, sich auf Kompromisse einzulassen. Schlichtung kann in verschiedenen Rechtsbereichen vorkommen und sowohl freiwillig als auch verfahrensrechtlich vorgeschrieben sein.
Zu den gängigen Formen zählen die informelle Vermittlung durch einen Schlichter, organisierte Schlichtungsverfahren vor Gericht oder
Der Ablauf variiert je nach Kontext, umfasst jedoch typischerweise Informationsaustausch, moderierte Verhandlungstermine, zeitweise getrennte Gespräche sowie
Schlichtung unterscheidet sich von Mediation, die typischerweise auf freiwilliger Einigung basiert, und von Schiedsverfahren, dessen Entscheidungen