Verhandlungstermine
Verhandlungstermine bezeichnen in der deutschen Rechtsordnung festgesetzte Termine, zu denen eine mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit stattfindet. Sie kommen in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie in verwaltungsrechtlichen Verfahren vor. Typische Verhandlungstermine sind die mündliche Verhandlung in Zivilprozessen, die Hauptverhandlung in Strafsachen sowie, in bestimmten Verfahren, Gütetermine oder Erörterungstermine.
Die Termine werden vom Gericht festgelegt und den Parteien, ihren Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten sowie gegebenenfalls dem
Während des Verhandlungstermins erörtern die Parteien ihre Standpunkte; es wird Beweisaufnahme durchgeführt, etwa Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten.
Wer zu einem Verhandlungstermin ohne ausreichende Gründe nicht erscheint, riskiert eine Entscheidung in Abwesenheit oder andere