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Verhandlungstermine

Verhandlungstermine bezeichnen in der deutschen Rechtsordnung festgesetzte Termine, zu denen eine mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit stattfindet. Sie kommen in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie in verwaltungsrechtlichen Verfahren vor. Typische Verhandlungstermine sind die mündliche Verhandlung in Zivilprozessen, die Hauptverhandlung in Strafsachen sowie, in bestimmten Verfahren, Gütetermine oder Erörterungstermine.

Die Termine werden vom Gericht festgelegt und den Parteien, ihren Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten sowie gegebenenfalls dem

Während des Verhandlungstermins erörtern die Parteien ihre Standpunkte; es wird Beweisaufnahme durchgeführt, etwa Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten.

Wer zu einem Verhandlungstermin ohne ausreichende Gründe nicht erscheint, riskiert eine Entscheidung in Abwesenheit oder andere

Verteidiger
bekannt
gegeben.
Die
Teilnahme
erfolgt
in
der
Regel
persönlich
oder
durch
einen
Bevollmächtigten;
nach
Zustellung
der
Ladung
gelten
Fristen.
Gründe
für
eine
Verlegung
oder
Absage
können
Krankheit,
Urlaub,
zeitliche
Überschneidungen
oder
andere
wichtige
Verpflichtungen
sein.
Anträge
auf
Verlegung
sind
in
der
Regel
zulässig,
sofern
ein
wichtiger
Grund
vorliegt.
In
Zivilprozessen
kann
der
Versuch
eines
gütlichen
Vergleichs
erfolgen;
in
Strafsachen
findet
das
Hauptverfahren
statt,
in
dem
Beweise
erhoben
und
der
Angeklagte
sich
verteidigen
kann.
Am
Ende
kann
das
Gericht
eine
Entscheidung
treffen,
ein
Urteil
fassen
oder
die
Verhandlung
vertagen.
nachteilige
Folgen,
wie
etwa
ein
Versäumnisurteil.
In
manchen
Fällen
kann
das
Verfahren
fortgeführt
werden,
auch
wenn
eine
Partei
fehlt.