Verhandlungstermin
Verhandlungstermin bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den festgesetzten Tag, an dem eine gerichtliche mündliche Verhandlung stattfindet. Er ist maßgeblich für Zivil- und Strafverfahren und markiert den Übergang von der schriftlichen Phase in die mündliche Beweisaufnahme und Stellungnahme der Beteiligten.
Im Zivilprozess wird der Verhandlungstermin üblicherweise nach Eingang der Klage und der darauf folgenden Verfahrensschritte angesetzt.
Der Termin wird vom Gericht gesetzt und den Beteiligten, meist durch ihren Rechtsanwalt, mitgeteilt. Vor der
Anwesend sein müssen in der Regel die Parteien bzw. deren Rechtsvertreter sowie gegebenenfalls Zeugen und Sachverständige.
Der Verhandlungstermin ist ein zentraler Schritt im Rechtszug. Er unterscheidet sich von vorbereitenden Terminen wie dem