Schiffsführung
Schiffsführung bezeichnet die Führung, Steuerung und Überwachung eines Schiffes während der Seefahrt. Sie umfasst das Treffen von Entscheidungen, die Navigation, das Befehls- und Kommunikationswesen sowie Sicherheits-, Umweltschutz- und Notfallmaßnahmen. Der Begriff schließt sowohl die unmittelbare Befehlsgewalt an Bord als auch die organisatorische Planung und Durchführung einer Reise ein.
Die höchste Stellung ist der Kapitän (Schiffsführer), der die uneingeschränkte Verantwortung für die sichere Navigation, die
Typische Aufgaben umfassen Routenplanung, Wetterannahmen, Treibstoff- und Ladungsplanung, Hafenmanöver, Kollisionsverhütung nach den Regeln der Seeschifffahrt (COLREGs),
Rechtsrahmen umfasst SOLAS, UNCLOS, MARPOL sowie nationale Vorschriften; Seefahrts- und Funktionsberechtigungen nach STCW. Schiffsführung ist Aufgabe