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Schadensbegutachtung

Schadensbegutachtung bezeichnet die systematische Ermittlung des Umfangs, der Ursache und des Werts eines Schadens durch einen qualifizierten Gutachter. Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen über Reparatur- oder Wiederbeschaffungsmaßnahmen, die Regulierung von Versicherungsansprüchen sowie gegebenenfalls Rechtsstreitigkeiten zu schaffen. Typische Gegenstände sind Sachschäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und technischen Anlagen.

Anwendungsbereiche liegen vor allem im Versicherungswesen (Wohn- und Geschäftshaus-, Fahrzeug- oder Haftpflichtschäden), im Bauwesen bei Mängelfeststellung,

Der Begutachtungsprozess umfasst Beauftragung, Begehung vor Ort, Dokumentation von Zustand, Maßnahmebedarf und Beweissicherung, sowie die Erstellung

Inhaltliche Bewertung basiert auf anerkannten Methoden, Normen und Preisgrundlagen. Typische Größen sind Wiederherstellungswert, Zeitwert und Restwert;

Es gibt verschiedene Gutachtenarten, etwa Schadensgutachten, Versicherungsbegutachtungen oder Bau- und Produktsachverständigen-Gutachten. Unabhängige Gutachter sollen Objektivität sicherstellen;

Schadensgutachten beeinflussen Zahlung, Reparaturentscheidungen und Rechtsfolgen. Qualitätssicherung erfolgt durch Zertifizierungen, nachvollziehbare Dokumentation und ggf. Zweitgutachten. Bei

in
der
Industrie
sowie
im
Umwelt-
oder
Gesundheitsbereich,
wenn
eine
Schadensursache
geklärt
werden
muss.
Auftraggeber
können
Versicherungen,
Eigentümer,
Unternehmen
oder
Behörden
sein.
eines
Gutachtens.
Darin
werden
Schadenhöhe,
Schadensursache,
Verantwortlichkeit/Haftung,
Wiederherstellungs-
oder
Zeitwert
sowie
Kostenempfehlungen
aufgeführt.
Abschließend
entscheiden
Auftraggeber
über
Zahlung
oder
weitere
Schritte.
außerdem
werden
notwendige
Arbeiten,
Material-
und
Arbeitskosten
sowie
Sanierungsdauer
angegeben.
Die
Gutachten
enthalten
oft
Beweisanforderungen,
Messwerte,
Fotos,
Pläne
und
Rechtsgrundlagen.
interne
Begutachtungen
können
vereinfachen,
tragen
aber
oft
ein
erhöhtes
Interessensrisiko.
Wertinterpretationen
können
je
nach
Vertrag
unterschiedlich
ausfallen.
Unstimmigkeiten
bestehen
Rechtswege
wie
Widerspruch,
Neubewertung
oder
Klage.