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Haftpflichtschäden

Haftpflichtschäden sind Schäden, zu deren Entstehung der Versicherte einer dritten Person gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Sie entstehen durch eine Pflichtverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, etwa bei Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Geschädigten gegenüber entstehen. In der privaten Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) und verwandten Haftpflichtversicherungen übernimmt der Versicherer berechtigte Schadensforderungen Dritter bis zur im Vertrag festgelegten Deckungssumme.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Schadenersatz-, Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten, soweit sie versichert und vertraglich vorgesehen

Zu den häufig versicherten Haftpflichtschäden gehören Körperverletzungen, Sachschäden an fremden Sachen und Vermögensschäden, die aus Haftungssituationen

In Deutschland ist die Privathaftpflichtversicherung eine der verbreitetsten Versicherungsformen im Privatbereich. Sie schützt vor finanziellen Folgen

sind.
Typische
Bausteine
sind
Leistungen
bei
der
Abwehr
unberechtigter
Ansprüche
sowie
die
Regulierung
berechtigter
Forderungen
bis
zur
Deckungssumme.
Ausgenommen
können
grobe
Fahrlässigkeit,
Vorsatz,
bestimmte
Risikofunktionen
oder
vertraglich
definierte
Ausschlüsse
sein.
resultieren.
Beispiele
sind
ein
verschüttetes
Getränk,
das
den
Boden
des
Nachbarn
beschädigt,
ein
Kind,
das
eine
fremde
Vase
zerbricht,
oder
eine
durch
Fahrlässigkeit
verursachte
Beschädigung
eines
Autos.
Fahrzeug-
und
Tierhalterhaftpflicht,
Haus-
oder
Mieterschäden
fallen
oft
unter
eigene
Sparten,
die
je
nach
Versicherung
unterschiedliche
Deckungssummen
haben.
unvorhergesehener
Haftungsansprüche
Dritter
und
bietet
Transparenz
über
Deckung,
Selbstbeteiligung
und
Ausschlüsse.
Das
Schadensmanagement
erfolgt
in
der
Regel
durch
Meldung
beim
Versicherer,
Prüfung
der
Haftung
und
anschließende
Regulierung
oder
Abweisung
der
Ansprüche.