Haftpflichtschäden
Haftpflichtschäden sind Schäden, zu deren Entstehung der Versicherte einer dritten Person gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Sie entstehen durch eine Pflichtverletzung infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, etwa bei Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Geschädigten gegenüber entstehen. In der privaten Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) und verwandten Haftpflichtversicherungen übernimmt der Versicherer berechtigte Schadensforderungen Dritter bis zur im Vertrag festgelegten Deckungssumme.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Schadenersatz-, Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten, soweit sie versichert und vertraglich vorgesehen
Zu den häufig versicherten Haftpflichtschäden gehören Körperverletzungen, Sachschäden an fremden Sachen und Vermögensschäden, die aus Haftungssituationen
In Deutschland ist die Privathaftpflichtversicherung eine der verbreitetsten Versicherungsformen im Privatbereich. Sie schützt vor finanziellen Folgen