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Restwerte

Restwert, im Plural Restwerte, bezeichnet in der Betriebswirtschaft den voraussichtlichen Wert eines Vermögenswerts am Ende seiner planmäßigen Nutzungsdauer. Er dient als Referenzwert für Abschreibungen, Investitionsentscheidungen und die Bewertung von Vermögenswerten in Bilanz und Anhang. Restwerte können festgelegt oder geschätzt werden und bleiben oft Annahmen, die sich im Laufe der Nutzungszeit ändern können.

Berechnung und Nutzen: Bei der linearen Abschreibung wird der Restwert genutzt, um die jährliche Abschreibung zu

Restwert im Leasing: Im Leasing ist oft ein Restwert vorgesehen, der den voraussichtlichen Marktwert am Ende

Hinweise zur Anwendung: Restwerte sind Schätzwerte, die sich im Laufe der Nutzung ändern können und je nach

bestimmen:
Jährliche
Abschreibung
=
(Anschaffungswert
−
Restwert)
÷
Nutzungsdauer.
Die
Gesamtabschreibung
ergibt
sich
aus
dieser
Rechnung.
In
anderen
Bewertungsverfahren
bildet
der
Restwert
ebenfalls
eine
zentrale
Größe,
z.
B.
bei
der
Bestimmung
des
Buchwerts
nach
kumulierter
Abschreibung.
Restwerte
spielen
darüber
hinaus
eine
Rolle
bei
der
Risikobewertung
von
Wertminderungen.
der
Vertragslaufzeit
widerspiegelt.
Ein
höherer
Restwert
senkt
in
der
Regel
die
monatlichen
Raten;
bei
einem
garantiert
festgelegten
Restwert
haftet
der
Leasinggeber.
Abweichungen
zwischen
dem
tatsächlichen
Endwert
und
dem
Restwert
können
kalkulatorische
Folgen
haben.
Rechtsordnung
(z.
B.
HGB,
IFRS)
unterschiedlich
behandelt
werden.
In
der
Statistik
wird
der
Begriff
Restwert
selten
verwendet;
dort
spricht
man
häufiger
von
Residualwerten
oder
Residuen.
Restwerte
beeinflussen
maßgeblich
die
wirtschaftliche
Bewertung
von
Vermögenswerten
und
Investitionsentscheidungen.