Restmitteln
Restmitteln bezeichnet im Haushalts- und Finanzwesen unverausgabte Mittel aus einer bewilligten Ausgabe- oder Fördersumme. Sie entstehen, wenn von einem Budget, einer Zuweisung oder einem Fördertopf nicht der gesamte beantragte Betrag bis zum Ende der vorgesehenen Abrechnungsperiode ausgegeben oder verplant wird. Restmittel können sowohl in der öffentlichen Hand als auch in Organisationen, Unternehmen oder Förderprogrammen auftreten.
Der Umgang mit Restmitteln hängt von den jeweiligen Regelwerken ab. In vielen öffentlichen Haushalten können Restmittel
Rechtliche Rahmenbedingungen variieren je nach Staat, Ebene (Bund, Länder, Kommunen) und Art der Mittel. In Deutschland
In der Praxis dienen Restmittel der finanziellen Flexibilität und Planungssicherheit, tragen zugleich aber ein Kontrollrisiko, wenn