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Restmittel

Restmittel bezeichnet in der Finanz- und Haushaltswirtschaft Mittel, die in einem bestimmten Zeitraum oder Förderverfahren nicht vollständig verbraucht wurden. Der Begriff wird vor allem in öffentlicher Haushaltsführung, Hochschulfinanzierung sowie Forschungsförderung verwendet. Restmittel entstehen, wenn Ausgaben geringer ausfallen als geplant oder Projekte vor Ablauf der Laufzeit Kosten nicht wie vorgesehen verursachen.

Umgang mit Restmitteln erfolgt je nach Kontext unterschiedlich. Soweit Förderbedingungen dies zulassen, können Restmittel in den

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen regeln, wie Restmittel erfasst, geprüft und gemeldet werden. In vielen Einrichtungen erfolgt

Siehe auch: Budget, Haushalt, Verwendungsnachweis, Carry Forward, Fördermittel.

Folgezeitraum
übertragen
oder
für
andere
zulässige
Verwendungszwecke
innerhalb
des
Projekts
umprogrammiert
werden
(Carry
Forward).
Die
Möglichkeiten
hängen
von
den
jeweiligen
Förderrichtlinien,
vertraglichen
Vereinbarungen
und
Haushaltsvorgaben
ab.
Oft
müssen
Restmittel
in
einem
Verwendungsnachweis
oder
Förderantrag
erläutert
und
von
der
Förderstelle
genehmigt
werden.
Manche
Programme
schließen
eine
Übertragung
aus;
in
solchen
Fällen
müssen
Restmittel
dem
Haushalt
oder
dem
Programm
zurückgeführt
werden.
die
Dokumentation
im
Haushalts-
oder
Finanzbericht,
und
Restmittel
können
Gegenstand
von
Audits
oder
Verwendungsnachweisen
sein.
Ziel
ist
Transparenz,
ordnungsgemäße
Mittelverwendung
und
eine
effiziente
Haushaltsführung.