Rechtsverhältnissen
Rechtsverhältnisse bezeichnet die rechtliche Beziehung zwischen Rechtssubjekten, die durch Gesetze oder durch Rechtsgeschäfte begründet wird und in der Rechte, Pflichten oder andere Rechtsfolgen zueinander auftreten. Sie ordnen das Verhältnis der Beteiligten in juristischen Begriffen und bestimmen, wie Ansprüche entstanden, erfüllt oder durchgesetzt werden können.
Typischerweise bestehen Rechtsverhältnisse aus drei Elementen: den beteiligten Subjekten (natürliche oder juristische Personen), dem Gegenstand oder
Beispiele geben das Vertragsverhältnis (Verträge wie Kauf, Miete, Arbeitsvertrag), das gesetzliche Rechtsverhältnis (etwa Haftung aus unerlaubter
Im Rechtsweg schützen Gerichte die Durchsetzung von Rechtsverhältnissen und klären Streitfragen; die Praxis unterscheidet zudem zwischen