Rechtskörperschaften
Rechtskörperschaften, auch juristische Personen genannt, sind rechtliche Gebilde, die unabhängig von ihren Mitgliedern Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, können Vermögen besitzen, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Damit unterscheiden sie sich von natürlichen Personen, deren Rechte und Pflichten untrennbar mit ihrer Person verbunden sind.
Zu den Rechtskörperschaften gehören sowohl Privat- als auch öffentlich-rechtliche Einheiten. Typische Beispiele sind Kapitalgesellschaften wie GmbH
Die Rechtsfähigkeit entsteht je nach Typ durch unterschiedliche Rechtsakte: Vereine durch Satzung und, sofern erforderlich, Eintragung
Rechtskörperschaften haben eigene Vermögenswerte, können Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht auftreten. Ihre Vertretung erfolgt
Sie ermöglichen kollektives Handeln und die Organisation von wirtschaftlichen Tätigkeiten, Vereinen, Stiftungen und staatlichen Aufgaben. Rechtskörperschaften