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Rahmenplan

Ein Rahmenplan ist ein planungsinstrument im deutschsprachigen Raum, das für einen festgelegten räumlichen Bereich eine langfristige Entwicklungskonzeption festhält. Er verbindet Ziele der Bodennutzung mit Mobilität, Infrastruktur, Wohnen, Gewerbe, Freiräumen sowie Umwelt- und Klimaschutz zu einem kohärenten räumlichen Leitbild. Rahmenpläne sind in der Regel nicht rechtsverbindlich; sie dienen vielmehr der Orientierung und der Vorbereitung später verbindlicher Planungen wie Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.

Typische Inhalte sind grobe Nutzungsstrukturen (Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbeflächen), das Erschließungskonzept (Straßen, ÖPNV, Radverkehr), Freiraum- und Grünkonzepte,

Auf der Prozessseite erfolgt die Erstellung oft durch die Kommune oder eine interkommunale Planungsgemeinschaft, gelegentlich in

Rahmenpläne finden Anwendung in großräumigen Entwicklungsgebieten, quartiersbezogenen Entwicklungsräumen oder bei integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK). Sie dienen der

Maßnahmen
zur
Versorgung
(Bildung,
Gesundheit,
Kultur)
sowie
Strategien
zum
Umwelt-
und
Klimaschutz
und
zum
Denkmalschutz.
Des
Weiteren
enthält
er
Leitlinien
für
Bau-
und
Gestaltung,
Landschaftsbild
und
spätere
Bauleitpläne,
ohne
einzelne
Bauprojekte
verbindlich
festzulegen.
Abstimmung
mit
regionalen
Behörden.
Es
werden
Bestandsanalysen,
Entwicklungsszenarien
und
Variantenuntersuchungen
erstellt,
Bürgerinnen
und
Bürger
sowie
Fachakteure
beteiligt,
und
ein
Entwurf
öffentlich
vorgestellt.
Nach
Prüfung
und
ggf.
Überarbeitung
wird
der
Rahmenplan
beschlossen
und
veröffentlicht.
Die
Umsetzung
erfolgt
durch
spätere,
rechtsverbindliche
Planungen.
Koordination
von
Investitionen,
Fördermitteln
und
Bauleitplänen
und
können
Bestandteil
regionaler
Entwicklungsstrategien
sein.
Kritisch
betrachtet
werden
sie
oft
als
zu
vage
oder
zeitverzögert
empfunden;
dennoch
bilden
sie
eine
zentrale
Vorstufe
zur
konkreten
Planung.