Home

Prägehoheit

Prägehoheit bezeichnet das ausschließliche Recht einer politischen Einheit, Münzen zu prägen und zu bestimmen, welche Werte als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Dieses Recht umfasst die Festlegung von Münzwert, Metallgehalt, Gewicht, Stückelung sowie das Design der Prägungen. In vielen Staaten ist die Prägehoheit eine zentrale Komponente der Währungssouveränität und wird durch Verfassungsbestimmungen, Münzgesetze oder entsprechende Rechtsakte geregelt. Die tatsächliche Münzproduktion erfolgt üblicherweise durch staatliche Münzanstalten oder von der Regierung beauftragte Einrichtungen.

Historisch war die Prägehoheit eng mit der Souveränität der Herrschaftsgebilde verbunden. Im Heiligen Römischen Reich und

Im heutigen Deutschland liegt die Münzhoheit beim Bund; die Prägeaufgaben werden von staatlichen Münzanstalten wahrgenommen, während

Die Prägehoheit ist ein zentrales Element der finanziellen Souveränität und kulturellen Identität, bleibt jedoch in vielen

in
späteren
deutschen
Staaten
wechselten
Zuständigkeiten
zwischen
Reich,
Ländern
und
Zentralmacht.
Mit
dem
Aufbau
moderner
Staaten
wurden
Münzhoheit
und
Münzkontrolle
stärker
zentralisiert
und
im
Kontext
der
Währungsunion
durch
nationale
und
europäische
Regelwerke
begrenzt.
Die
Einführung
des
Euro
zeigte,
dass
Währungspolitik
europaweit
koordiniert
wird,
während
die
nationale
Prägehoheit
im
Rahmen
der
Euro-Gestaltung
besteht,
insbesondere
bei
der
Gestaltung
der
nationalen
Seiten
der
Münzen
oder
bei
Gedenkprägungen.
Entwürfe
in
Abstimmung
mit
der
Regierung
festgelegt
werden.
Die
Euro-Einführung
hat
das
System
verändert:
Die
Währung
wird
europaweit
getragen,
doch
die
nationalen
Seiten
der
Euro-Münzen
werden
von
den
Mitgliedstaaten
gestaltet,
unter
Berücksichtigung
gemeinsamer
Vorgaben
der
Europäischen
Zentralbank.
Zusätzlich
können
Länder
Gedenk-
oder
Sonderprägungen
herausgeben,
die
durch
nationale
Münzgesetze
geregelt
sind.
Bereichen
durch
internationale
Währungsordnungen
und
supranationale
Institutionen
eingeschränkt.