Projektgemeinschaften
Projektgemeinschaften bezeichnet man in der Praxis als zeitlich befristete Kooperation mehrerer selbstständiger Unternehmen oder Organisationen, die sich zur Planung, Entwicklung oder Durchführung eines bestimmten Projekts zusammenschließen. In der Regel handelt es sich nicht um eine eigene Firma, sondern um einen vertraglich geregelten Zusammenschluss, der nach Abschluss des Projekts endet. Solche Gemeinschaften sind vor allem im Bauwesen, in der Infrastruktur, im Engineering, der IT und in F&E-Projekten verbreitet, insbesondere bei Großprojekten, die Fähigkeiten oder Kapazitäten einzelner Partner sprengen würden.
Aufbau und Funktionsweise: Die Partner bringen Ressourcen ein (Personalkapazität, Fachwissen, Kapital, Subunternehmer). Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege sowie
Vorteile: Größere Ausschreibungschancen, Risikoteilung, Bündelung von Kompetenzen, schnellere Kapazitätsbereitstellung, Flexibilität.
Herausforderungen: Rechts- und Haftungsfragen, Gewährleistung gegenüber dem Auftraggeber, Haftung für Dritte, IP- und Geheimhaltungsregelungen, Profit- und
Rechtlicher Rahmen: In deutschsprachigen Ländern finden sich Regelungen im Vertragsrecht, Vergaberecht und im Besonderen beim öffentlichen
Anwendungsbeispiele: Öffentliche Infrastrukturprojekte, Großbaustellen, komplexe IT-Implementierungen, mehrstufige Forschungs- und Entwicklungsprojekte.